Frage: Sehr geehrter Herr Schelzel,
ich habe mit Interesse auf der Seite „frag den architekt“ Ihre Kommentare gelesen
Habe derzeit ein ähnliches Problem, ich habe einen Wintergarten direkt auf die Grenze zum Nachbarn beantragt. Die Genehmigung des Nachbarn liegt vor, im beidseitigem Einvernehmen keine Mauer, sondern eine lichtdurchscheinende aber blickdichte Scheibe. Das Bauamt stellt nun die Forderung: nach REI 60 muß die Wand hochbrandhemmend ausgeführt sein.
Meine Frage dazu:
Da das Nachbarhaus im ca. 2 m nach hinten versetzt ist, also so weit weg von meinem Wintergarten ist, kann ei Flammenübertrag überhaupt noch erfolgen? Ist dann diese Forderung richtig? Ich habe zur Verdeutlichung der Situation das Bauamt um einen vor Ort Termin gebeten, dem auch zugestimmt wurde. Nun bin ich gespannt auf den kommenden Dienstag.
Können sie mir aus Ihrer Sicht etwas dazu sagen?
Freue mich über eine Antwort,
Antwort: Ja, da ist ein Brandüberschlag möglich. Deshalb betragen die Abstandsflächen ja auch, je nach Bundesland 2,50 – 3,00m beidseits der Grenze.
Auch diese Forderung können Sie aber mit einer Verglasung erfüllen. Es wird allerdings etwas teurer als mit „normalem“ Glas.