Brennholz auf Balkon lagern

Frage: Ich möchte Brennholz (zwei Jahre gelagert, Restfeuchte <17%) auf dem Balkon lagern. Der Balkon misst 6,70mx2m. Die Seitenwände liegen zur Hälfte auf den tragenden 24er Wänden des Hauses auf. Bestehen Bedenken wenn ich 1,8 RM Holz(Buche/Birke) so lagere, dass sich die Last auf 1,5m² (1,80mx0,80m)verteilt, entsprechend einer Flächenbelastung von ca. 500kg/m².
Ich befinde mich somit noch nicht im "freitragenden Bereich". Sind die Daten kritisch zu sehen?

 

Antwort: Unbedingt! Ein Gewicht von 500kg/m² entspricht ungefähr einer Last von 5,0kN/m². Geschossdecken sind normalerweise auf eine  Last von 2,0kN/m² ausgelegt.

 

Bei Ihnen handelt es sich dazu noch um einen Balkon, wenn auch in diesem Bereich aufliegend und nicht auskragend.

 

Ich würde das mal lieber lassen.

Frage: Hallo Herr Schelzel,

vielen Dank für Ihre Antwort; ich muss nun doch mehr ins Detail gehen.

Es handelt sich um ein Haus aus dem Jahr 1962. Laut meinen Recherchen beträgt hier die zulässige Belastung bei Balkonen <10m² 500kg/m², bei Balkonen >10m² 350kg/m². Der Balkon ist zwar 6,70x2m groß, wird jedoch nach knapp 4m (ausgehend von der Garagenseite) auch mit einer tragenden Wand auf einer Länge von 1m unterstützt. Demzufolge gehe ich davon aus, dass sich die zulässige Belastung mit 500kg/m² ergibt. Im Anhang habe ich den Grundriss von Erd- und Obergeschoss beigefügt - auf dem zweiten Blatt ist der Stapelort des Holzes dargestellt.




Antwort:
Ich gehe jetzt mal von hieraus von gar nichts aus, bitte um Verständnis.

 

Wenn ich mir den Plan so anschaue, dann würde ich persönlich mein Brennholz auch da stapeln.

 

Ich kann aber von hier aus keine belastbare Aussage treffen. Will ich auch nicht, ich bin kein Statiker.

 

Fragen Sie doch einen solchen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

05. May 2009   | Email | Nach oben
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