Frage: Hallo, ich möchte ein Einfamilienhaus bauen und bei der Plannung mit unserem Architekten ist schon einiges schief gelaufen. Jetzt waren wir beim Fensterbauer und wollten uns ein Angebot unterbreiten lassen. Dabei hat dieser auf unserem Plan eine Brüstungshöhe für die Eingangstüre und Terassentüre von 12,5 cm entdeckt und gesagt, dass diese min. 15 oder 16 cm sein müsste. Jetzt wird plötzlich eine Brüstungshöhe von 0 cm in den Plan eingezeichnet. Was stimmt nun? Wir sind momentan total verwirrt. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Antwort: Öffnungsmaße von Türen und Fenstern sind immer Rohbaumaße, ebenso Brüstungshöhen. Sie beziehen sich auf Oberkante Rohfußboden, außer es ist auf dem Plan vermerkt, dass sie sich auf Oberkante Fertigfußboden beziehen. Was aber m.E. wenig Sinn macht.
Wie sich der Fall bei Ihnen verhält, weiß ich nicht. Ebenso wenig, welchen Fußbodenaufbau Sie haben.
Bei einer Eingangstüre eine Brüstungshöhe zu planen macht für mich gar keinen Sinn. Diese sollte Brüstungshöhe 0.00 haben, der Fußbodenaufbau wird durch eine Schwelle ausgeglichen.
Ich kenne Kollegen, die bei Terrassentüren eine gemauerte Brüstung einplanen. Finde ich aber auch unnötig. Im Normalfall will man ja ebenerdig oder zumindest einigermaßen ebenerdig raus auf die Terrasse oder den Balkon. Die Höhe des Fußbodenaufbaus wird durch eine unterseitige Rahmenverbreiterung ausgeglichen, also ebenfalls Brüstungshöhe 0.00.
Natürlich schreibt die DIN vor, dass zwischen der wasserführenden Schicht der Terrasse oder des Balkons und der Schwelle 15cm liegen müssen, durch Einbau einer Fassadenrinne vor der Tür wird dies reduziert auf 5cm. Dabei sollte man aber die örtlichen Gegebenheiten nicht außer Acht lassen, sprich die Wahrscheinlichkeit, ob im konkreten Fall wirklich mit einem Wassereintritt zu rechnen ist. Zudem gibt es inzwischen, aufgrund des immer wichtiger werdenden Themas barrierefreies Bauen auch Rinnen, mit denen sich dieses Maß auf 20mm reduzieren lässt.
In Ihrem konkreten Fall denke ich, dass der Kollege zunächst die normale Rahmenbreite vom Fußbodenaufbau abgezogen hat und dieses Maß als Brüstungshöhe angegeben hat. Inzwischen wurde dies auf Brüstungshöhe 0.00 zugunsten einer Rahmenverbreiterung korrigiert. Zumindest bei der Terrassentür. Woher diese Höhen bei der Eingangstür kommen, ist mir allerdings schleierhaft.