Frage: laut eben geführten Telefonat wende ich mich über Internet an Sie. Laut
neuer Thüringer Bauverordnung darf ich eine Garage bis 40 m2
Bruttogrundfläche bauen. Diese möchte ich ausnutzen.
Was zählz zur Bruttogrundfläche. Insbesodere ob der Dachüberstand ca. 30cm
plus Dachrinne da
zu zählt oder nicht !?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Antwort: Die Bruttogrundfläche beinhaltet die Fläche aller Geschosse von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand. Dachvorsprünge u.ä. spielen dabei keine Rolle.
Da Ihre Garage wohl kaum zweigeschossig sein wird, rechnen Sie eben die Fläche ab den Außenkanten der Außenwände, und Sie erhalten die Bruttogrundfläche.