Carport Genehmigung BW



Frage:
ist folgendes Bauvorhaben Verfahrensfrei oder wird eine Baugenehmigung benötigt? Betr. BaWü
Es sollte an der Hauseinfahrt ein Carport erstellt werden der ca. 28 m² hat und an der linken Seite am Haus angelehn (Verschraubt ist) die Höhe ist unter 3,00 mtr.

 

Antwort: Laut Landesbauordnung (LBO) BaWü sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Innenbereich in dieser Größe verfahrensfrei. Siehe LBO unter

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1) Verfahrensfreie Vorhaben

 

1. Gebäude und Gebäudeteile

 

a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt,

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Grundfläche bis zu 30m², außer im Außenbereich,

c) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100m² Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5m,

d) Gewächshäuser bis zu 5m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,

e) Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten,

f) Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,

g) Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes,

h) Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der Schülerbeförderung dienen,

i) Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer, wenn die Hütten jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,

j) Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30m² Grundfläche und bis 5m Höhe, im Außenbereich bis 20m² Grundfläche und bis 3m Höhe,

k) Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40m³ Brutto-

Rauminhalt,

l) Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30m² Grundfläche,

m) Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30m² Grundfläche;

 

Da Sie aber Ihren Carport könnte es auch sein, dass das Baurechtsamt den Carport als Vorbau ansieht. Die nach k) max. 40m³ Brutto-Rauminhalt, bis zu diesen Vorbauten im Innenbereich verfahrensfrei sind, überschreiten Sie.

 

Gehen Sie doch mal auf Ihr Baurechtsamt und fragen sie dort nach, wie die das sehen.

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

 

05. Jun 2010   | Email | Nach oben
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