Frage: ich habe eine Frage und zwar:
meine Frau hat ein Haus geerbt. Es ist 2007 mit neuen Dachziegeln eingedeckt worden. Nun meine Frage: hätte der Unternehmer nicht nach der enev arbeiten müssen und das Dach mit Wärmedämmung versehen sollen/müssen?
Antwort: Wenn das Dach umgedeckt worden ist, hätte es auf EnEV-Standard gebracht werden müssen.
Dafür können Sie aber nicht den Dachdecker verantwortlich machen. Die Verantwortung dafür, dass die Vorschriften der EnEV eingehalten werden, trägt in der Regel der Eigentümer. Je nach Zeitpunkt der Umdeckung war damals entweder die EnEV 2004 oder die EnEV 2007 (in Kraft getreten am 01.10.2007) gültig. In der EnEV 2004 gibt es noch keinen eigenen Paragrafen, der die Verantwortlichkeit regelt. Es wird aber in den einzelnen Punkten immer von der Pflicht des Eigentümers gesprochen. Ab der EnEV 2007 steht dies auch in einem eigenen Paragrafen, siehe:
§ 26 Verantwortliche
Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung ist der Bauherr verantwortlich, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist.
Die Verantwortung lag also beim damaligen Eigentümer und nicht beim Dachdecker. Der Dachdecker hat ja sein Gewerk ausgeführt, die Dämmung hätte der damalige Eigentümer auch selbst machen oder anderweitig vergeben können.
Die aktuelle EnEV und mehr finden Sie unter Downloads, ältere Versionen unter www.enev-online.de.