Frage: Wir interessieren uns für eine Wohnung mit darüberliegendem Dachboden ( Zugang nur über die Wohnung). Wir würden diesen bei Kauf gerne noch ausbauen und als zusätzliche Wohnfläche nutzen (Kinder oder Schlafzimmer). Das Problem dabei ist: Das Dach hat eine Neigung von 45° auf der einen und 65° auf der andern Seite und eine Giebelhöhe (vom Dachbodenboden bis zur Deckenspitze innen) von nur 2,15m ungedämmt. Das heißt nach dem Ausbau haben wir vielleicht eine Raumhöhe von 1,95m bis 2,00 Meter. Dürfen wir das überhaupt, wenn wir den Raum nur selber nutzen oder müssen wir die Raumhöhe von 2,2m einhalten?
Antwort: Dieser „Raum“ erfüllt natürlich in keinster Weise die Anforderungen für Aufenthaltsräume. Auch ist die Nutzbarkeit meiner Meinung nach äußerst eingeschränkt.
Allerdings: wenn Sie das so machen wollen, wen sollte es denn interessieren? Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sie haben aber diese ohnehin schon geringe Höhe nur unter dem First, anschließend wird es sehr schnell sehr viel weniger. Ich würde mir da keine Illusionen machen. Als Schlafzimmer scheint mir dies ungeeignet, als Kinderzimmer völlig ungeeignet.