Dacheindeckung Vordach veraendern

Frage: Dacheindeckung verändern ohne Baugenehmigung?
Der eigentliche Eingangsbereich unseres Einfamilienhauses von 1928 ist durch eine Art Vordach/Anbau aus Bimssteinen und Wellpolyester Eindeckung erweitert, dieser Anbau ist unbeheizt und ist auch nicht in den ursprünglichen Bauplänen verzeichnet, aber trotzdem wahrscheinlich schon so alt wie das Haus. Nun möchten wir das Wellpolyester durch Dachziegel oder aber Bitumenschindeln mit der entsprechenden Unterkonstruktion ersetzen, braucht man dafür eine Baugenehmigung (ca. 2x7m groß).
Das Haus steht im Landkreis Kaiserslautern.
Vielen Dank im voraus!

 

Antwort: Wenn nicht in Ihrem Bebauungsplan explizit das Verwenden von Wellpolyester für diesen Fall vorgeschrieben ist, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dann brauchen Sie dafür keine Genehmigung.

 

In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) steht unter

 

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben

 

(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:

 

1. die Änderung der äußeren Gestaltung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen durch Anstrich, Verputz oder Dacheindeckung, durch Austausch von Fenstern, Fenstertüren oder Außentüren sowie durch Bekleidungen und Verblendungen von Wänden mit nicht mehr als 22m Höhe über der Geländeoberfläche; dies gilt nicht in Gebieten, für die örtliche Vorschriften über die Gestaltung oder Erhaltung baulicher Anlagen bestehen, für Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie für Kulturdenkmäler, die nicht nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz unter Schutz gestellt sind.

 

Die LBauO und mehr finden Sie unter Downloads.

21. Oct 2008   | Email | Nach oben
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