Frage: Bei der Suche nach Informationen zu Dachsanierungen sind wir auf Ihre Seite gestossen. Wir möchten ein Einfamilienhaus erwerben und müssen nun die Kosten für eine Dachsanierung kalkulieren. Wir rechnen nicht damit hier eine Eigenleistung erbringen zu können.
Es handelt sich um einen Bungalow mit V-Dach, Baujahr 1968. Das Dach ist mit Eternit-Wellplatten (Asbest) gedeckt, die Neigung beträgt rund 10° (Flachdach); es ist dicht. Die Fläche des Hauses beträgt rund 125 qm.
Wir hätten nun gerne gewusst, ob ein Ersatz (bis genug Geld zur Sanierung da ist) einzelner Eternit-Wellplatten bei Bedarf erlaubt ist, da uns gesagt wurde, dass wegen der Asbesthaltigkeit keine Reparaturen durchgeführt werden dürfen. Und dann möchten wir natürlich wissen, mit welchen Kosten man bei einem vollständigen Ersatz der Eternit-Wellplatten bei gleichzeitiger Dämmung (auf Grund der Energievorschriften aus 2006) rechnen muss.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort: Zu Kosten werden hier prinzipiell keine Angaben gemacht. Das wäre nicht seriös. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, dann sind Sie schlauer.
Was die Energievorschriften angeht, so dürfen Sie sich nicht mehr an denen aus dem Jahr 2006 , sondern allenfalls an der EnEV 2007 orientieren. Die EnEV 2009 ist fertig und ab 01.10.2009 in Kraft. Finden Sie beide unter Downloads.
Die Arbeit an und Entsorgung der asbesthaltigen Platten sollten Sie auf jeden Fall einen Fachbetrieb ausführen lassen. Von einem Verbot, einzelne asbesthaltige durch nicht-asbesthaltige Platten auszutauschen, ist mir nichts bekannt.
Wenn das Dach aber noch dicht ist, würde ich dafür plädieren, das Teufelszeug erst mal drauf zu lassen und dann bei ausreichenden finanziellen Mitteln alles inklusive Dämmung in einem Rutsch machen zu lassen.
Wie gesagt, holen Sie sich entsprechende Angebote von verschiedenen Firmen ein, dann wissen Sie auch, was finanziell auf Sie zukommt.