Drempelhoehe und Vollgeschoss Schleswig-Holstein

Frage: wir beschäftigen uns aktuell mit einem Neubauvorhaben. Unser favorisiertes Grundstück sieht im B-Plan zwingend 1 Vollgeschoss vor. Weiterhin ist die maximale Drempelhöhe auf 0,70 m 'über der Dachgeschossrohfußbodenhöhe' beschränkt. Weil wir so gerne zwei Vollgeschosse bauen wollten, suchen wir nun nach der optimalen Ausnutzung des Bebauungsplanes. Hierbei sind wir auf Staffelgeschosse gestoßen, die uns fast schon als Lösung unseres Problems vorkommen. Nach der für uns geltenden Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt ein Geschoss, das auf weniger als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von 2,30 m aufweist, nicht als Vollgeschoss. Daher hoffen wir darauf, ein Staffelgeschoss bauen zu können / dürfen, bspw. unten 100 m², oben < 75 m². Ist dies soweit korrekt?

Weiterhin stellt sich uns hierbei die Frage, ob die Limitierung der Drempelhöhe unserem Vorhaben im Weg steht. Ist bei zwingender eingeschossiger Bebauung das Geschoss über dem Erdgeschoss automatisch als Dachgeschoss anzusehen oder bspw. nicht, wenn es sich hierbei um ein Staffelgeschoss handelt, welches durch eine Decke klar vom Dachboden getrennt ist, also nicht nach oben offen gestaltet ist? Die Drempelhöhe bezieht sich laut B-Plan schließlich auf das 'Dachgeschoss'. Wäre also das Staffelgeschoss als Dachgeschoss anzusehen (trotz geplanter Trennung durch Decke vom eigentlichen Dach), würde uns die maximale Drempelhöhe im Dachgeschoss wohl einen Strich durch die Rechnung machen.

Antwort: So ist es. Das macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung.

 

Die Definition des Vollgeschosses bezieht sich im Übrigen nicht nur auf Staffelgeschosse, wobei auch dieses bei Ihnen als Dachgeschoss anzusehen ist. Die ¾ der Grundfläche mit einer lichten Höhe von 2,30m können auch bei einem „normalen“ Dachgeschoss überschritten werden, was auch dieses zum Vollgeschoss macht. Kommt halt auf die Dachneigung und die Drempelhöhe an.

 

Diese ist bei Ihnen auf 70cm über OK Rohfußboden DG beschränkt. Somit wird auch ein geneigtes Dach vorgeschrieben sein.

 

Jetzt ist es am Planer, das DG so zu planen, dass es nicht zum Vollgeschoss wird und Sie trotzdem die größtmögliche Fläche erhalten.

06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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