Frage: Ich nehme Bezug auf Ihren außerordentlich gut fundierten Artikel über die Holzfassade.
Nun ist mein Problem, daß wir bei einer hiesigen Zimmerei Fichtenholzbretter 196mm x 22mm bestellt und nun auch geliefert bekommen haben. Diese Bretter sind auf einer Seite sägerauh mit deckendem Anstrich und ich wollte damit die bestehende Holzfassade ersetzen. Nun ist aber die von Ihnen mehrmals erwähnte Ausrichtung der Jahresringe nicht beachtet worden. Ein erster grober Überblick ergibt wohl, daß dies den größten Anteil der Bretter betrifft. Diverse Bretter lassen schon vor dem Einbau ein massives Verziehen an den Rändern (bis zu einem Zentimeter) erkennen.
Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten?
Der Lieferant behauptet, daß dies nicht relevant sei und er schon seit 20 Jahren dies so ausliefert.
Für einen Ratschlag Ihrerseits wäre ich dankbar.
Antwort: Die Antwort des Lieferanten kann ich nicht nachvollziehen. Dass die Herzseite nach außen gehört, lernt man im 1. Lehrjahr und so steht es auch in jedem Lehrbuch für Zimmerer.
Das ist ärgerlich. Einen Anspruch gegen die Zimmerei daraus abzuleiten dürfte aber meines Erachtens schwierig werden. Zwar ist dieses Prinzip allgemein bekannt, oder sollte es zumindest bei Zimmerleuten sein. Ich bezweifle aber, dass es auch in irgendeiner DIN o.ä. steht, so dass Sie der Zimmerei einen Mangel nachweisen könnten. So was weiß man als Zimmerer einfach.
Sie könnten die Bretter auf der bisher nicht gestrichenen Seite auch noch streichen und sie dann richtig herum einbauen. Sie dürften ja auch auf dieser Seite sägerau sein, diese zu hobeln hätte ja keinen Sinn gemacht.
Das bedeutet zwar für Sie einen Mehraufwand, ich glaube aber nicht, dass ein Vorgehen gegen die Zimmerei aussichtsreich ist. Welcher Richter hat schon vorher eine Zimmererausbildung gemacht und kann daher die Sache fachkundig beurteilen.