Fenster vergroessern und Umnutzung NRW

Frage: Ich würde gerne ein vorhandenes Fenster nach unten bis kurz vor den Boden vergrößern. Brauche ich hierzu eine Genehmigung?
Ich wohne in NRW-Wuppertal.
Ich würde auch gerne meine kellerräume(die im Erdgeschoss sind) zu einer 2-zimmerwohnung umbauen lassen, ist eine genehmigung nötig oder kann ich mit Handwerker arbeiten?

 

Antwort: Wie hier schon besprochen, brauchen Sie für die Vergrößerung des Fensters in NRW keine Genehmigung. Siehe:

 

http://www.fragdenarchitekt.de/Fenster+Aendern+NRW.aspx

 

Für die Nutzungsänderung der Kellerräume allerdings schon. Wenn diese die Anforderungen für Wohnräume erfüllen, sollte das aber kein Problem sein.

15. Oct 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010