Fenster zumauern

Frage: Ich möchte ein Fenster ausbauen und zumauern, brauche ich dafür eine Genehmigung. Ich wohne in BW

 

Antwort: Nein, brauchen Sie nicht. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben


2. tragende und nichttragende Bauteile

 

a) Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,

b) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,

c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,

d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,

e) sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

15. Mar 2010   | Email | Nach oben
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