Fenstereinbau Hamburg



Frage:
wir haben ein Reihenendhaus in einer Reihenhaussiedlung gekauft (Hamburg). Im Maklerexposé stand das ein Fenster im Bad eingebaut werden könnte. Die betreffende Wand ist die Außenwand zur Straße hin. Kann man da einfach so ein Fenster einbauen oder benötigt man dafür eine Genehmigung? Kann man im schlechtesten Fall gar kein Fenster einbauen um das einheitliche Aussehen der Häuser in der Siedlung nicht zu verändern?

 

Antwort: Davon zu sprechen, dass der Einbau eines Fensters das einheitliche Bild der Siedlung in unvertretbarer Weise beeinträchtigt, wäre wohl etwas übertrieben.

 

Ob ein solcher Passus Bestandteil der Genehmigung damals war, können Sie auf dem Baurechtsamt erfragen.

 

Prinzipiell sind Fenster und ihre Öffnungen in Hamburg verfahrensfrei. Siehe Hamburgische Bauordnung (HBauO) unter

 

Anlage 2 (zu § 60)

 

Hinweis: Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind zu beachten. Zulassungsentscheidungen nach anderen Vorschriften als der Hamburgischen Bauordnung und der auf diese gestützten Vorschriften sind einzuholen. Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse bleiben bei Verstößen gegen diese Vorschriften unberührt.

 

I Errichtung und Änderung von Anlagen

 

10. Tragende und nicht tragenden Bauteile:

 

10.3 Türen und Fenster, einschließlich Dachflächenfenster, sowie die dafür bestimmten Öffnungen,

 

HBauO und mehr finden Sie unter Downloads.

06. Jun 2010   | Email | Nach oben
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