Frage: Guten Morgen, die alte Haut eines Flachdaches hat poröse Stellen. Es soll daher eine Sanierung durchgeführt werden. Der Dachdecker meinte, dass bei dieser Gelegenheit gleich eine Einblasdämmung mit Zellulose vorgenommen werden könne. Ein zweiter Anbieter wollte eine Dämmung mit einer PU Flachdachdämmplatte mit Nut und Feder auf dem Dach montieren. Dieses entpräche der Energieverordnung und ist wesentlich günstiger. Die Frage ist, wie ist es mit der Dampfsperre. Im ersten Fall würden vorhandene Lüfter erneuert und über der Einblasdämmung für einen Luftaustausch sorgen. Das erscheint im zweiten Fall widersinnig, da ja die aufgelegte Dämmschicht durch die Lüftung umgangen wird. Wird nicht hinterlüftet, so der erste Anbieter, würde sich Kondenswasser bilden und irgendwann durch die Decke tropfen. Was ist richtig?
Antwort: Ob Sie die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, hängt nicht von der Art des Dämmstoffs ab, sondern von den Dämmwerten, die Sie damit erzielen.
Wenn Ihr Flachdach aus einer Holzbalkenlage besteht, dann können Sie diese mit Zellulose ausblasen lassen.
Bei einem Stahlbetonflachdach wird auf diesem eine Dampfsperre angebracht. Anschließend könnten Sie eine leicht geneigte, hinterlüftete Konstruktion anbringen lassen und den Zwischenraum ausblasen lassen. Wenn ich Sie richtig verstehe, entspricht dies dem vorhandenen Aufbau.
Sie können aber auch diese anscheinend vorhandene Konstruktion mitsamt den Lüftern entfernen und eine PUR-Gefälledämmung mit anschließender Flachdachabdichtung auf der Stahlbetondecke anbringen lassen. Auch bei dieser befindet sich unter der Dämmung eine Dampfsperre.