Freistehendes Haus

Frage: Unser Haus steht direkt auf der Grenze zum Nachbarn. Das Nachbarhaus ist drei Meter entfernt. Ist es dann kein freistehendes Haus? Gehört es dann zur Gebäudeklasse 2? Danke.

 

Antwort: Ob Ihr Haus auf der Grenze steht oder nicht, hat doch nichts damit zu tun ob es freistehend ist oder nicht.

 

Ein freistehendes Haus ist ein Haus, das an keiner Seite an ein anderes Haus angebaut, sondern eben freistehend ist.

 

Wenn Ihr Haus das ist und, wie ich annehme, auch nicht die Höhe von 7m (Fußboden oberstes Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind), die max. 2 Nutzungseinheiten und die max. 400m² Fläche überschreitet, dann gehört es zur Gebäudeklasse 1.

 

Das waren jetzt die Maße aus BW. Wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen, suchen Sie Ihre LBO unter Downloads und schauen Sie unter §2 Begriffe nach, wie die Gebäudeklassen bei Ihnen definiert sind.

18. Apr 2010   | Email | Nach oben
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