GRZ Ueberschreitung




Frage:
wir beabsichtigen eine DHH zu bauen.
Im Bebauungsplan ist GRZ = 0,4 angegeben.
Der Bauplatz ist 285 m² groß.
Die GRZ I (40%) liegt somit bei 114 m² und die GRZ II (60%) bei 171 m².
Aufgrund der Planung ergibt sich für das Gebäude (mit innenliegender Garage), Terrasse und Balkon
eine Grundfläche von 128 m².
Für den Außenstellplatz, Garageneinfahrt und Zugangswege fallen laut Entwurfsplan insgesamt 32 m² an.
Dies hat zur Folge, dass der GRZ I um 14 m² überschritten (ca. 45 statt 40%) aber die GRZ II um
11 m² unterschritten wird (ca. 56 statt 60%).
Meine Fragen sind nun wie folgt:
1. Wird die im Haus befindliche Garage in der GRZ I oder GRZ II berechnet?
2. Müssen beide Einzel-Werte (GRZ I und GRZ II) eingehalten werden oder zählt nur die Gesamt-Grundflächenzahl (GRZ II)?
3. Wie stehen die Aussichten auf eine Baugenehmigung?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

 

Antwort: Die Garage innerhalb des Hauses zählt zur GRZ I. Diese dürfen sie um max. 50% mit den Anlagen der GRZ II überschreiten.

 

Wegen der Überschreitung der GRZ I müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

 

Wie hier in Ihrem Fall die Chancen stehen, kann ich Ihnen nicht sagen. Allerdings ist die Überschreitung ja auch nicht so gigantisch. Vielleicht versuchen Sie es erst mal so, dass Sie die Terrasse nicht mitrechnen. Ist zwar strenggenommen nicht korrekt, wird aber vielerorts so gehandhabt und akzeptiert.

 

Mehr zur GRZ können Sie in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachlesen.

 

Diese und mehr finden Sie unter Downloads. 

21. May 2010   | Email | Nach oben
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