Garage Berlin

Frage: auf unserem Grundstück in Berlin steht ein alter Schuppen ca. 9x2,5m. Der soll abgerissen werden. Dafür wollen wir, an anderer Stelle des Grundstücks, an der Grenze zum Nachbarn, einen neuen Schuppen bauen ca 6x4,5m.
Wenn ich die Bauordnung richtig verstehe sind Garagen/Stellplätze bis 30m2 genehmigungsfrei. Was ist mit einem Schuppen (in dem auch Fahrräder/Motorrad) untergestellt werden?

 

Antwort: Dass Garagen/Stellplätze bis 30m²genehmigungsfrei sind, ist richtig, allerdings nur im Innenbereich. Ich gehe aber mal davon aus, dass Sie sich in diesem befinden.

 

Also bauen Sie doch eine Garage. Ob Sie darin ein Auto oder Fahrräder/Motorräder unterstellen, bleibt Ihnen überlassen.

 

Allerdings sollten Sie sich vorher auf Ihrem Baurechtsamt mit einem Einblick in Ihren Bebauungsplan schlaumachen, ob Ihr Vorhaben an dieser Stelle zulässig ist, da in diesem weitere Einschränkungen formuliert sein können.

11. Jul 2009   | Email | Nach oben
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