Frage: Ich möchte ein Gartenhaus in Bw mit 2,90m breite,5,90m länge und einder Wandhöhe von 2,30m. Brauche ich dafür eine baugenehmigung?
Antwort: In BW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, siehe Landesbauordnung (LBO) Anhang (zu §50 Abs.1).
Ich gehe davon aus, dass Ihr Grundstück im Innenbereich liegt. Mit den von Ihnen angegebenen Maßen lägen Sie knapp unter den 40m³, Ihr Gartenhaus wäre somit verfahrensfrei. Aber Vorsicht: Sie müssen schon den kompletten Rauminhalt nehmen. Also Außenkante Außenwand, Unterkante Boden und Oberkante Dach.
LBO und mehr finden Sie unter Downloads.