Frage: glücklicherweise bin ich auf Ihre Seite gestoßen, seit 1 Woche zerbrechen meine Mutti und ich unsere Köpfe.
Ausgangssituation – meine Mutti ist schwer erkrankt , um ihr möglichst viel gesunde Umgebung zu schaffen, suchten wir beide nach einem Gartengrundstück. Meine Mutti besitzt einen alten amerikanischen Airstream Wohnwagen, ca. 6m lang, 3,50 hoch mit Nr.Schild und einen Bauwagen, beide stehen auf einem sonnenlosem Campingplatz.
Das Ziel - sonniger Garten, Ruhe, minimaler Gartenbetrieb ( Salat, Kräuter ) , viell. 2 Gänse ;-), wohnen im Wohnwagen, gekocht wird im Bauwagen, ebenfalls lagern dort die Gartenstühlen und Gartenutensillien. Hauptwohnsitz bleibt weiterhin Hamburg.
Aktuell – da die Finanzen nur einen BSV über 25.000 bringen, haben wir über staatliche Boden-Angebote was gefunden – ein Grundstück im Außenbereich, lt. Kataster ( Anfrage des saatl. Verkäufers ) bestehend aus einer Holzungs-und einer Gebäudefläche. Kein Baugrundstück, das ist bereist dann zu teuer.
Es besteht eine Teilversiegelung, die ungenutzt ist- so wie wir das gesehen haben – ehemalige Betonböden der DDR-Gewächshäuser , 2 Stück rechteckig, 3 rund, mit dickem Moos bewachsen. Der Boden ist lt. Nachbarin so sandig, das sie Gewächshäuser bewirtschaftet. Auch das Wild ( Rehe ) erntet frei wachsende Gartengaben regelmäßig mit ab.
Links und rechts sind Wohnhäuser mit Hof und Garten, dahinter Ackerflächen.
Der Termin um ein Gebot abzugeben ist bereits 23.02.2012, ich habe im Bauamt Greven angerufen- eine „richtige“ Beantwortung was man draufstellen darf und was nicht, kann nur schriftlich und innerhalb 2 Monaten erfolgen ;-( .
Deswegen bin ich sehr dankbar, angesichts der gesundheitlicher, zeitlicher, und finanzieller Situation Ihnen meine Frage stellen zu dürfen:
da man offensichtlich kein Whg-Wagen auch mit Nr. Schild auf Dauer abstellen darf, wäre es eine Idee vielleicht diesen in einer Zeltgarage ( weil kein Fundament ) unterbringen?
Darf man auch kein größeres Gewächshaus – li und re Beete, Wohnwagen in der Mitte, aufstellen ?
Das wäre richtig ideal!
Darf man auch kein Zaun aufstellen?
Darf meine Mutter mir ein Teil verpachten, und dann könnte ich ein den Bauwagen als meine „Niederlassung“ nennen?
Antwort: Eine wirklich befriedigende Antwort kann ich Ihnen da leider auch nicht geben.
Da zum Grundstück eine Gebäudefläche gehört, auch schon mal eine Bebauung vorhanden war und auf den angrenzenden Grundstücken eine solche vorhanden ist, würde ich die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Vorhabens als nicht so schlecht einschätzen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Der richtige Weg wäre hier eine Bauvoranfrage, dafür fehlt Ihnen aber die Zeit.
Rufen Sie nochmal beim Baurechtsamt an oder besser sprechen Sie dort persönlich vor. Dort sollte Ihnen doch jemand, wenn auch zunächst unverbindlich, sagen können, in welche Richtung er das Ganze beurteilt.
Ob Sie dann aufgrund einer solchen Aussage das Risiko eingehen wollen, das Grundstück zu kaufen, müssen Sie aber selbst wissen.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine konkretere Aussage machen kann.