Frage: ich möchte eine Gaube errichten, die in den Maße nicht größer ist als das jetztige Dachflächenfenster, die neue Gaube hätte das gleiche Gewicht wie das entfernte Fenster und zusätzlicher Dachsteine. Ich möchte ein Fenster vertikal einbauen können, weil das alte Dachflächenfenster undicht geworden ist. Benötige ich hierfür eine Baugenehmigung oder sonstige Statik oder andere Gutachten?
Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. In Bayern z.B. sind Gauben verfahrensfrei, in anderen Bundesländern nicht.
Wenn in Ihrem Bundesland Gauben nicht verfahrens- bzw. genehmigungsfrei sind, dann benötigen Sie eine Genehmigung und wohl auch einen Standsicherheitsnachweis.
Nachlesen können Sie das in Ihrer Landesbauordnung, die Sie unter Downloads finden.