Gaube nachgenehmigen SH

Frage: Hallo, ich plane einen Anbau an meinem Haus und habe das Problem das ich vor ein paar Jahren eine 2. Gaube in meinem Dach ohne Baugenehmigung eingebaut habe. Der Zimmermann der sie damals gebaut hat meintedas merkt eh kein mensch und den aufwand kann man sich sparen. Die BG währe hier in Schleswig-Holstein soweit ich jetzt weiß aber erforderlich gewesen. Meine Frage ist jetzt wenn ich jetzt nachträglich die BG stelle, ist da mit größeren Problemen zu rechnen. ( Natürlich vorausgesetzt das sie grundsätzlich möglich ist, wovon ich jetzt mal ausgehe.) Eine weitere Sache ist die erste Gaube am Haus ist eine Schleppdachgaube und die 2. ist jetzt eine Spitzdachgaube. Kann dies zusätzliche Probleme geben. Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort.

 

Antwort: Für eine Gaube brauchen Sie in Schleswig-Holstein, wie meines Wissens in ganz Deutschland, außer Bayern, eine Genehmigung.

 

Wenn Sie die Gaube ohne Genehmigung gebaut haben, haben Sie eine Ordnungswidrigkeit nach §82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) begangen.

 

Dies dem Baurechtsamt nun so mitzuteilen, mit der Aussicht auf ein Bußgeld oder schlimmerem, würde ich nicht als erste Wahl betrachten.

 

Daher sollten Sie, bzw. Ihr Planer (Architekt) zunächst mal in den Bebauungsplan bzw. die Gaubensatzung der Gemeinde schauen, um zu eruieren, welche Art und Größe von Gauben bei Ihnen zulässig ist.

 

Wenn beide, vorhandene und neue Gaube, den Vorgaben entsprechen, würde ich Sie einfach in einem Bauantrag genehmigen lassen.

 

Falls die vorhandene Gaube nicht den Vorgaben entspricht, könnten Sie die neue Gaube genehmigen lassen und darauf hoffen, dass es keiner merkt. Je nach Standort mehr oder weniger wahrscheinlich.

 

Oder Sie lassen die vorhandene Gaube genehmigen, inkl. eines Antrags auf Befreiung und den  damit verbundenen Kosten von ein paar hundert Euro.

 

Die Notwendigkeit, die Zulässigkeit zu prüfen, gilt natürlich auch für die neue Gaube.

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

24. Sep 2010   | Email | Nach oben
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