Frage: Hallo, wir wohnen in Bayern,in dier Stadt wo wir wohnen,leben wir im Altstadt-Sanierungsgebiet.Wir haben eine Überdachung an eine ehemalige Stallung saniert, dafür brauchten wir einen Bauantrag.Die Überdachung wurde an die Grundstücksgrenzen angebaut, ihre Maße sind:Länge 6,70m; Höhe vorne:2,24m; Höhe hinten:2,88m; Breite 3,38m. Meine Frage wäre: Welche Gebäudeklasse ist die Überdachung? Mein Zimmermann weiß es nicht aber das Landratsamt besteht darauf. Über eine antwort wären wir sehr dankbar!
Antwort: Bei uns gibt es keine Gebäudeklassen. In Bayern werden diese durch die Bayerische Bauordnung (BayBO) wie folgt definiert:
Art. 2 Begriffe
(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.
(3) 1Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen
eingeteilt:
1. Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400m2 und
b) land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
2. Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400m2,
3. Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m,
4. Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400m2,
5. Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
2Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3Bei der Berechnung der
Flächen nach Satz 1 bleiben die Flächen im Kellergeschoss
außer Betracht.
Wenn Ihre Überdachung land- oder forstwirtschaftlich genutzt ist, gehört sie somit zur Gebäudeklasse 1.
Wenn nicht, dann gehört sie, da nicht freistehend, zur Gebäudeklasse 2.
So lese ich das zumindest. Wie gesagt, bei uns gibt es so was nicht.
BayBO und mehr finden Sie unter Downloads.