Gebaeudeklassen Hessen

Frage: wir überlegen ein Haus (bzw. DHH) mit über 7m Höhe (2.5 Geschosse) in Hessen zu bauen.
Wenn ich die HBO richtig lese, würde das Haus der Gebäudeklasse 4 entsprechen. Gibt es Unterschiede in den Vorschriften, ob man das Haus mit zwei oder drei Wohneinheiten plant?
Wir würden eventuell mit EPS-Schalungsstein bauen, könnte hier prinzipiell ein "beliebiger" Architekt die Planung erstellen oder wäre hier ein Archtiket mit Erfahrung von Schalungsteinen auf jeden Fall vorteilhaft?

 

Antwort: Wenn die Oberkante des Rohfußbodens Ihres obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, mehr als 7m und weniger als 13m über der Geländeoberfläche im Mittel liegt, dann fällt das Gebäude unter die Gebäudeklasse 4. Das wird aber bei einem Reihenhaus mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss kaum der Fall sein.

 

Wie gesagt: es zählt nicht die Gesamthöhe des Gebäudes sondern die Oberkante des Rohfußbodens des obersten Geschosses. Siehe Hessische Bauordnung (HBO) unter

 

(3) 1Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:

 

1. Gebäudeklasse 1:

a) freistehende Gebäude bis zu 7m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400m²,

b) freistehende landwirtschaftlich genutzte Gebäude,

 

2. Gebäudeklasse 2:

Gebäude bis zu 7m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400m²,

 

3. Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude bis zu 7m Höhe,

 

4. Gebäudeklasse 4:

Gebäude bis zu 13m Höhe und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400m² in einem Geschoss,

 

5. Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude bis zu 22m Höhe.

 

2§ 45 bleibt unberührt. 3Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 4Die Flächen nach Satz 1 sind die Brutto-Grundflächen, ausgenommen Flächen im Kellergeschoss.

 

Daher zählt Ihr Reihenhaus wohl eher zur Gebäudeklasse 2, solange Sie nicht mehr als zwei Wohneinheiten haben, ansonsten zur Gebäudeklasse 3.

 

Diese Einordnung wiederum hat Konsequenzen, insbesondere was den Brandschutz angeht.

 

Lesen Sie die Paragrafen der HBO Dritter Abschnitt Wände, Decken, Dächer.

 

Sie werden sehen, dass es einen Unterschied macht, ob Ihr Haus zur Gebäudeklasse 2 oder 3 gehört, da viele Vorgaben ab Klasse 3 schärfer werden bzw. manche nur für die Gebäudeklassen 1 und 2 nicht gelten.

 

Die HBO finden Sie unter Downloads.

 

Was die Schalungssteine angeht, so sollte wohl jeder Kollege damit umgehen können. So was besonderes sind die Dinger nicht.

21. Nov 2009   | Email | Nach oben
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