Frage: Hallo zusammen, meine Familie und ich haben eine Erdgeschosswohnung mit Balkon gemietet. Da der Keller zur Hälfte aus der Erde ragt, liegt das EG nicht auf Bodennieveau. Um den Balkon herum ist der Garten aber bis zur Bodenplatte des Balkons aufgeschüttet, so das man nur eine Stufe von ca. 30 cm in den Garten hätte. Unser Vermieter möchte aber von einem direkten Zugang vom Balkon zum Garten aus Haftungsgründen nichts wissen. "Laut Bauplan müsse der Balkon rundherum mit einem Geländer versehen sein." Kann das wirklich war sein?
Antwort: Das ist m.E. Mumpitz. Nur weil in den Bauantragsplänen eine Umwehrung eingezeichnet war, heißt das nicht, dass diese baurechtlich vorgeschrieben ist.
Bei einem Höhenunterschied von 30cm brauchen Sie diese nicht.
Gehen Sie doch auf Ihr Baurechtsamt, holen sich dort eine schriftliche Stellungnahme und legen Sie diese Ihrem Vermieter vor.
Wenn diese ihm bescheinigt, dass die Umwehrung nicht nötig ist, sollte er ja eigentlich froh sein. Das würde ihm schließlich die Kosten für das Geländer ersparen.
Oder handelt es sich um einen Altbau und das Geländer existiert schon? Dann können Sie ihn wohl nicht zwingen, das Geländer zu entfernen. Die Argumentation mit den Haftungsgründen wäre aber auch dann Blödsinn.