Gelaender und Standsicherheitsnachweis NRW

Frage: wir, wollen in NRW/Bergkamen, über neu gebauten Anbau eine Terasse erstellen um so auch vom Garten in die 1-OG rein und raus gehen können.

Unsere Frage:
- wie hoch muss der Terassengeländer aus Metall sein? 80cm oder 90cm?

Weil der von Bauamt Bergkamen uns erzählt, dass dieser geländer max. 60cm hochsein darf. Wenn wir unseren Nachbarn anschauen, sind Sie alle min 90 cm hoch...warum müssen wir es bei 60cm belassen ?

2.Frage:
Einen Wendeltreppe ( Baugenehmigung haben wir bekommen) wird an dieser terasse angeschlossen /angebaut werden.

Wiederrum will der Beamter, einen Nachweiss über: STandsicherung haben. Dafür haben wir einen 1m² betonplatte ( 10cm dick) unter dieses Treppe gelegt und die Schrauben fur dass fuss an diesem betonplatte angebracht...So dass der Treppe auch wirklich standsicher ist. Dass Obere Sicherung wird an die Terassengeländer angebarcht, so fern es fertiggebaut worden ist.

Ist dieser Massnahme als: Nachweiss über Standsicherung geeignet? Oder was genau will den der Herr Beamter von uns haben ?

Vielen Dank für Ihren Feedback.

 

Antwort: Den Standsicherheitsnachweis müssen Sie von einem Statiker erstellen lassen und anschließend auf dem Baurechtsamt einreichen.

 

Ihr Geländer muss laut Landesbauordnung NRW (BauO NRW) min. 90cm haben. Siehe:

 

§ 41 Umwehrungen

 

(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren. Dies gilt nicht, wenn eine Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht, wie bei Verladerampen, Kais und Schwimmbecken.

 

(2) Nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind, sind zu umwehren, wenn sie weniger als 0,50m aus diesen Flächen herausragen.

 

(3) Kellerlichtschächte und Betriebsschächte, die an Verkehrsflächen liegen, sind zu umwehren oder verkehrssicher abzudecken; Abdeckungen an und in öffentlichen Verkehrsflächen müssen gegen unbefugtes Abheben gesichert sein.

 

(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:

 

1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1m bis zu 12m 0,90m,

2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12m Absturzhöhe 1,10m.

 

(5) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12m mindestens 0,80m, darüber mindestens 0,90m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden. Soll die Absturzsicherung im Wesentlichen durch eine Umwehrung, wie Geländer, erbracht werden, so sind die Mindesthöhen nach Absatz 4 einzuhalten. Im Erdgeschoss können geringere Brüstungshöhen gestattet werden.

 

Mit einer Geländerhöhe von nur 60cm würden Sie somit gegen die Vorgaben der BauO NRW verstoßen. Keine Ahnung, wie der Beamte auf so etwas kommt. Fragen Sie nochmal genau auf dem Baurechtsamt nach, was das soll.

 

Die BauO und mehr finden Sie unter Downloads.

17. Aug 2009   | Email | Nach oben
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