Gemeinde verbietet Terrassenueberdachung

Frage: Der Vater von meiner Freundin möchte gerne ein Dach über seine Terrasse, aber die Gemeinde verbietet es. Geht sowas?

 

Antwort: Für Terrassenüberdachungen benötigen Sie in einigen Bundesländern eine Genehmigung, in anderen bis zu einer gewissen Größe nicht.

 

Auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, entbindet Sie das aber nicht von der Pflicht, öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten.

 

Dies können Vorgaben des Bebauungsplans sein, Abstandsflächen etc..

 

Wenn die Gemeinde in Ihrem Fall die Terrassenüberdachung nicht erlaubt, so wird damit wohl gegen eine dieser Vorschriften verstoßen. Allerdings sollte die Ablehnung schon begründet werden.

 

Vielleicht können Sie ja bei einem Gespräch auf Ihrem Baurechtsamt eine Lösung finden, bei der die Vorschriften eingehalten werden und die Überdachung doch noch möglich wird.

11. Jul 2008   | Email | Nach oben
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