Genehmigung Hackschnitzellager

Frage: ich habe vor einen Raum zur Lagerung von Holzhackschnitzeln und anschließenden Weiterverarbeitung zur Holzpellets zu bauen. (alles privat, kein Gewerbe) Vor ca. 10 Jahren haben wir auf unserem Grundstück unser altes Fachwerkhaus abgerissen und nur noch den Keller stehen gelassen. Ich habe jetzt vor auf den Keller mir diesen Raum zu bauen. Die Außenmaße sind 4,4m x 7,7m. Der Keller bzw. die Kellerdecke ist bereits 1,0m über unserem Hof. Der Raum soll auf der einen Seite ca. 3,5m hochwerden und auf der anderen Seite 2,5m. D.h. die maximale Höhe wäre dann ca. 4,5m.
Meine Fragen sind:
1. Benötige ich dafür eine Genehmigung oder kann ich dass alles einfach so machen.
2. Was würde mich für das Bauvorhaben ein Architekt kosten?

 

Antwort: Bei dieser Größe kommen Sie um einen Bauantrag nicht herum.

 

Das Honorar des Architekten ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt und richtet sich nach den Bauwerkskosten.

 

Wenn das Bauwerk also nicht viel kostet, ist auch das Honorar des Architekten geringer. Auch kommt es natürlich darauf an, mit welchen Leistungsphasen Sie den Architekten beauftragen. Wenn mit der Genehmigungsplanung Schluss ist, wird es natürlich billiger als wenn der Kollege auch noch die Ausführungsplanung, die Ausschreibungen und die Bauleitung macht.

 

Die HOAI finden Sie unter Downloads.

20. Mar 2010   | Email | Nach oben
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