Frage: Wir haben uns ein altes Einfamilienhaus gekauft.(Ilm Kreis). Nun möchten wir in der unteren Etage Wände heraus machen (nur im Innenbereich). Braucht man dafür eine Baugenehmigung?
Antwort: Dafür brauchen Sie keine Genehmigung. In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) steht unter
§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
10. folgende tragende und nicht tragende Bauteile:
a) nicht tragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
c) für einzelne neue Räume in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden,
d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,
e) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen;
ThürBO und mehr finden Sie unter Downloads.