Geraetehaus als Hasenstall

Frage: Hallo, wollten gerne ein Holz Gerätehaus (Fläche 2,5 x 2,5, Höhe ca 2,20m im Garten aufbauen und als Hasenstall umfunktionieren. Dachten an Weka Holzgerätehaus Optima C, Obi.
Frage, muss eine Genehmigung beantragt werden? Welcher Abstand zur Grenze muss beachtet werden? Haben etwas schwierige Nachbarn. Danke für eine kurze Info, Verweis auf Paragraph wäre auch super.


Antwort:
Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in BW. Falls Sie woanders wohnen, vergleichen Sie bitte die zitierten Paragrafen mit den entsprechenden Ihres Bundeslandes.

 

Bei uns ist ein solches Vorhaben verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) BW unter:

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

1. Gebäude und Gebäudeteile

a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt,

 

Was den Abstand zur Grenze angeht, so steht dazu in der LBO:

 

§ 6 Abstandsflächen in Sonderfällen

 

(1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:

 

1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1m haben.

2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3m und einer Wandfläche bis 25m².

3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25m² beträgt.

4. landwirtschaftliche Gewächshäuser, die nicht unter Nummer 2 fallen, soweit sie mindestens 1m Abstand zu Nachbargrenzen einhalten.

Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15m nicht überschreiten.

 

(2) Werden mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Absatz 1 dennoch Abstandsflächen eingehalten, so müssen sie gegenüber Nachbargrenzen eine Tiefe von mindestens 0,5m haben.

 

Da Sie weder die Wandfläche von 25m²zum Nachbarn noch die Wandhöhe von 3m überschreiten, bräuchten Sie bei uns keinen Abstand zur Grenze einhalten. Wenn Sie Abstand lassen, muss dieser min. 50cm betragen.

 

Sie sollten aber auch noch auf Ihr Baurechtsamt marschieren und dort im schriftlichen Teil Ihres Bebauungsplans nachlesen, ob dort etwas zu Nebenanlagen gem. §14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) steht. Es kann sein, dass diese nur in bestimmten Bereichen des Grundstücks, z.B. nur auf der überbaubaren Fläche des Grundstücks, sprich innerhalb des Baufensters, zulässig sind.

 

Und, wie gesagt, falls Sie nicht in BW wohnen, vergleichen Sie die hier aufgeführten Vorschriften mit denen Ihres Bundeslandes.

 

Die LBOs der Bundesländer, die BauNVO und mehr finden Sie unter Downloads.

20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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