Frage: Ich würde gerne in meinem Garten einen kleinen Geräteschuppen errichten. Ich bin in Alfdorf wohnhaft. Nun die Frage Was ist da ohne Genehmigung machbar. Welche Höhe darf der das Gebäude haben innerhalb des beschränkten Bauraums von 40qm (so viel ich weiß) und wie nahe darf dieses Gebäude an bestehende Gebäude dran sein (ohne das das als Anbau bewertet wird)?
Könnten Sie mir da bitte weiterhelfen?
Antwort: Es handelt sich hier nicht um 40m² Grundfläche, sondern um 40m³ Bruttorauminhalt. Diese sind in BW unter gewissen Voraussetzungen verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben
1. Gebäude und Gebäudeteile
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt
Wenn Sie diese 40m³ nicht überschreiten, ist Ihr Vorhaben demnach verfahrensfrei. Natürlich nur, wenn es ein eigenes Gebäude ist und kein Anbau.
Damit zu Ihrer zweiten Frage. Ein Gebäude ist eben freistehend und nicht angeschlossen an ein anderes, sonst ist es ein Anbau. Der Abstand zwischen den Gebäuden spielt dabei keine Rolle.
Allerdings ist die Abstandsfläche Ihres Wohnhauses von 2,50m von baulichen Anlagen freizuhalten. Ausnahme nach LBO:
§ 6 Abstandsflächen in Sonderfällen
(1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen
sind zulässig:
1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1m haben.
2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3m und einer Wandfläche bis 25m².
Wenn Sie also die 40m³ Rauminhalt sowie die 25m² Wandfläche einhalten, dürfen Sie dies auch innerhalb der Abstandsfläche bauen.
Die LBO und mehr finden Sie unter Downloads.