Frage: Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft. Bei der Fertigstellung der Außenanlagen wurden die Grenzsteine wieder sichtbar. Nun steht die Haushälfte unserer Nachbarn mit ca. 30 cm auf unserem Grundstück. Da der Zaun an den Häusern ausgerichtet wird, fehlen uns also auch im Garten ca. 35 cm auf 10 m Länge. Insgesamt fehlen uns 8 m² Grundstücksfläche. Kann man da Geld zurückfordern? Muss das Grundstück neu vermessen werden? Wie ist die rechtliche Situation, wenn wir mal verkaufen wollen?
Antwort: Selbstverständlich können Sie da Geld zurückfordern, und das sollten Sie auch.
Das Grundstück muss auch neu vermessen und ins Liegenschaftskataster eingetragen werden. Die Kosten hierfür haben natürlich die dafür Verantwortlichen zu tragen.