Groesse Gartenhaus Thueringen

Frage: Was für eine Grösse von gartenhaus / Holzhaus darf man
in Thüringen außerhalb der Ortslage ( gehört aber noch zur Gemarkung des Ortes ) errichten ? und wenn ja was ist zu beachten ?

 

Antwort: Ob das Grundstück innerhalb oder außerhalb der Gemarkung liegt, sagt noch nicht zwingend etwas darüber aus, ob es sich im Innen- oder im Außenbereich befindet. Informieren Sie sich hierzu auf Ihrem Baurechtsamt.

 

Verfahrensfrei sind laut Thüringer Bauordnung (ThürBO)

 

§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

 

(1) Verfahrensfrei sind

 

1. folgende Gebäude:

 

a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10m², außer im Außenbereich,

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40m², außer im Außenbereich,

c) Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 5m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 201 BauGB dienen, höchstens 100m² Brutto-Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,

d) Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5m, die einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 201 BauGB dienen und höchstens 100m² Brutto-Grundfläche haben,

e) Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der Schülerbeförderung dienen,

f) Schutzhütten für Wanderer, die jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,

g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu

30m² und einer Tiefe bis zu 3m, außer im Außenbereich,

h) Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes,

i) Wochenendhäuser mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40m2 und einer Firsthöhe bis zu 4m auf genehmigten Wochenendplätzen;

 

Wenn Ihr Grundstück im Innenbereich liegt, dann wäre Ihr Gartenhäuschen nach 1. bis zu einer Brutto-Grundfläche von 10m² verfahrensfrei, im Außenbereich nicht.

 

In einer Kleingartenanlage oder einem Wochenendplatz dürfte Ihr Grundstück wohl nicht liegen, somit zählen h) und i) hier nicht.

 

Verfahrensfrei heißt aber nur, dass Sie bis zu dieser Grenze keine Genehmigung brauchen.

 

Es hindert Sie aber niemand daran, für Ihr Vorhaben einen Bauantrag zu stellen, wenn Sie Bedingungen der Verfahrensfreiheit nicht erfüllen.

 

Wie gesagt, gehen Sie auf Ihr Baurechtsamt und lassen sich dort beraten. Gegebenenfalls stellen Sie einen Bauantrag.

 

ThürBO und mehr finden Sie unter Downloads.

27. Jul 2009   | Email | Nach oben
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