Frage: Wir beabsichtigen eine Terrasse in BW an unser neugebautes Haus anzusetzen. Unsere Frage lautet:
Wie groß und wie hoch darf die Terrasse gebaut sein.
Wenn die Terrasse ebenerdig mit dem Rasen abschliesst, sind auch hier nur 30 m2 erlaubt?
Antwort: Die 30m², auf die Sie anspielen, haben nichts mit der Größe Ihrer Terrasse zu tun.
Diese sind die Obergrenze, bis zu der in BW der Bau einer Terrassenüberdachung im Innenbereich verfahrensfrei ist. Ist die Überdachung größer, dann benötigen Sie eine Genehmigung.
Aber, wie gesagt, dies gilt für Terrassenüberdachungen, nicht für Terrassen.
Diese fallen allenfalls bei der Ermittlung der Grundflächenzahl (GRZ) nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) ins Gewicht. In der Praxis wird dies zwar auch von den Ämtern bei Terrassen meist ignoriert.
Streng genommen müssten Sie aber Terrassen, die ans Haus angrenzen, voll zur GRZ1 hinzurechnen. Vom Haus abgerückte Terrassen, genauso wie z.B. Stellplätze, zur GRZ2, mit der die festgesetzte GRZ um max. 50% überschritten werden darf.
Mehr dazu finden Sie u.a. im Artikel GRZ und GFZ, die BauNVO und mehr unter Downloads.