Frage: ich habe eine Frage zur Bebauung unseres Grundstücks.
Wir haben vor 5 Jahren ein EFH auf einem 1300qm großem Grundstück gekauft (Leichte Hanglage). Im oberen Teil des Grundstücks haben wir ca 80 große Fichten entfernt (wurden zu groß) und festgestellt, dass dort im oberen Bereich ein herrlicher Bauplatz wäre, mit einer schönen Aussicht und viel Sonne. Es gibt dort nur einen direkten Nachbarn (sein Haus ist nach Süden ca 30m entfernt von unserer Grundstücksgrenze) der einem Neubau an besagter Steller zustimmen würde. Wie verhält es sich mit der Baugenehmigung auf einem bereits bebautem Grundstück ? Unser Plan war es das Grundstück zu teilen. (etwa 700qm für den Neubau und 600qm für das bestehende Haus.(Für das es sogar schon einen Käufer gäbe)
Ist sowas vom Grundsatz her möglich? Welche Auflagen müssten erfüllt sein?
Vielen dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Antwort: Ein Grundstück in mehrere teilen können Sie natürlich. Dies ist mit Kosten, u.a. durch die Vermessung und die Eintragung ins Liegenschaftskataster verbunden.
Ob Sie dann auf dem neu entstandenen, bisher unbebauten, Grundstück bauen dürfen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Z.B. vom Bebauungsplan.
Bevor Sie also das Grundstück aufteilen und einen Teil davon verkaufen, sollten Sie auf Ihr Baurechtsamt marschieren und diesen Sachverhalt dort abklären.
Nicht dass Sie Ihr Grundstück teilen, das Haus verkaufen und nachher auf einer nicht bebaubaren Streuobstwiese sitzen bleiben.