Haus erweitern ohne Grenzabstand

Frage: ich habe mir vor kurzem ein Grundstück in Brandenburg gekauft. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Kleinwohnhaus(Bungalow) mit ca. 40m² Wohnfläche bj.1989, beim Bau damals wurde auf keinerlei Abstandsflächen geachtet, dass heißt das Haus steht nur 30cm von der Grundstücksgrenze entfehrnt. Ich habe nun vor das Haus zu erweitern und einen Anbau durchzuführen, sowie eine Garage auf dem Grundstück zu errichten. Mir wurde gesagt das ich in Brandenburg das Haus ohne Genehmigung um 25m² erweitern kann, wenn ich, da ich ja den Grenzabstand nicht einhalten kann, mir eine genehmigung von meinem Nachbarn hole. ist dies richtig oder ein irtum, aus dem BbgBO kann ich dies leider nicht entnehmen. Und eine Garage von 25m² kann ich ohne bedenken bauen oder?

 

Antwort: Ein Anbau von 25m² zählt nicht zu den nach BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben.

 

Eine Garage mit 25m² schon, allerdings nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und wenn sie dessen Vorgaben entspricht. Auch mit genehmigungsfreien Vorhaben sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie etwa die Vorgaben eines Bebauungsplans, einzuhalten.

 

Für einen Bau ohne Einhaltung der Abstandsflächen genügt auch nicht eine bloße Einverständniserklärung des Nachbarn, sondern dieser müsste dann auch bereit sein, eine entsprechende Baulast auf sein Grundstück eintragen zu lassen.

 

So einfach, wie Sie sich das alles vorstellen, ist es nicht.

 

Gehen Sie erst mal auf Ihr Baurechtsamt und informieren sich dort über den Bebauungsplan für Ihr Grundstück.

 

Sie können dort ruhig Ihr Vorhaben erläutern. Die Herrschaften werden Ihnen dann schon sagen, was geht und was nicht.

 

Wenn Sie Ihr Vorhaben dann weiterverfolgen wollen, beauftragen Sie einen Architekten mit der Planung.

19. Sep 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010