Frage: hallo,
ich hab ein problem.
ich habe ein haus geerbt das ca. 1920 erbaut wurde.
es ist ein altes fachwerkhaus was im krieg teilweise zerstört wurde und danach notdürftig repariert wurde.(vorher spitzdach und jetz flach dach
giebel sind noch vorhanden)
meine frage ist jetz darf ich das dach in den ursprünglichen zustand wieder herstellen ohne bau genehmigung? haus befindet sich in berlin.
und wenn nicht darf ich das dach dann renovieren? also komplett neuer dachstuhl?
Antwort: Ich denke nicht, dass es ein Problem geben wird mit der Genehmigung. Ohne wird es aber auch nicht gehen.
Sie können sich schlecht auf irgendwelche, wahrscheinlich gar nicht mehr vorhandenen, Bauantragspläne von 1920 berufen und das als Instandsetzung deklarieren.
Gehen Sie doch einfach mal auf Ihr Baurechtsamt und sprechen das Ganze dort mit den zuständigen Leuten durch. Anschließend suchen Sie sich einen Architekten, mit dem Sie die Sache durchziehen.