Hoehen Bebauungsplan

Frage: Für mein grundstück gibt es einen bebauungsplan in meckl vorpommern - ich muß keinen bauantrag stellen lediglich eine bauanzeige - da es in diesem plan keine traufhöhe noch eine höhe der bodenplatte gibt - stellt sich mir die frage wie hoch darf ich die bodenplatte setzen bzw aufschütten -
das grundstück befindet sich an einem privatweg - gilt der level bzw die höhe der öffentlichen strasse als bezugspunkt?
wie hoch darf ich eine terrasse bauen , wenn ich dabei über die bebauungsgrenze gehe?
wie hoch darf ich den first einer garage maximal setzen wenn ich sie an die grundstücksgrenze setze ?

 

Antwort: Wenn Ihr B-Plan nichts zur EFH (Fußbodenhöhe EG) und zur Traufhöhe aussagt, dann ist da eben nichts vorgeschrieben. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es keinerlei Vorschriften zu irgendwelchen Höhen gibt. Lesen Sie den Textteil des B-Plans. Dort werden Sie bestimmt fündig.

 

Wenn Ihre Terrasse höher als 1m ist, dann könnte von ihr eine Wirkung wie von einem Gebäude ausgehen und Sie müssten die Abstandsflächen einhalten.

Siehe Landesbauordnung (LBauO M-V) unter

 

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

 

(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.

 

Allerdings sind Stützmauern bis 2m Höhe in den Abstandsflächen zulässig.

 

Siehe LBauO §6 unter

 

(7) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

 

1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Gesamtlänge je

Grundstücksgrenze von 9m,

2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3m und einer

Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9m,

3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und

Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2m.

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15m nicht überschreiten.

 

Hier steht auch etwas zu Ihrer Garage.

 

Wenn Ihre Garage an die Grenze gebaut werden darf, dann müssen Sie trotzdem einige Vorschriften einhalten, auch wenn dies in Ihrem B-Plan nicht geregelt sein sollte.

 

Sie sehen, dass sowohl die max. mittlere Wandhöhe als auch die max. Länge baulichen Anlagen innerhalb der Abstandsflächen festgeschrieben sind.

 

Wie Sie die Wandhöhe ermitteln, steht ebenfalls in §6 unter

 

(4) Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe hinzugerechnet. Andernfalls wird die Höhe des Daches voll hinzugerechnet. Satz 1 bis 4 gilt für Dachaufbauten entsprechend. Das sich ergebende Maß ist H.

 

Aus diesen Vorgaben können Sie somit die max. Firsthöhe Ihrer Garage ermitteln.

 

LBauO M-V und mehr finden Sie unter Downloads.

29. Oct 2009   | Email | Nach oben
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