Frage: Hallo, ich studiere Immobilienwirtschaft und schreibe gegenwärtig meine Diplomarbeit, welche ein recht großes Thema Baurecht enthält. Meine Frage ist nun, wenn ich die GFZ vorgegeben habe, zählen da Hofeinfahrten, Garagen, Stellplätze, Müllplätze etc. mit rein? § 20 BauNVO sagt nein, ist das in allen Fällen so? Irgendwie meine ich meine Dozentin mal etwas anderes gesagt haben zu hören bin mir aber nicht sicher und finde leider keinen der mir diese Frage beantworten kann.
Wäre super wenn Sie mir helfen können. Vielen Dank!
Antwort: Da haben Sie schon richtig nachgelesen. Bei der Ermittlung der GFZ spielen diese Flächen keine Rolle, sondern lediglich bei der der GRZ.