Holzlager Aussenbereich

Frage: meine Frage lautet:" Darf ich als Waldbesitzer (zahle verpflichtend in die landwirtschftl. Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg ein) ein Holzlagerschuppen (für Hackschnitzel) mit einem fassungsvermögen von ca. 80m³ im Außenbereich meines Wohnortes (79879 Wutach, Landkr. Waldshut) genehmigungsfrei bauen.

Antwort: Wenn Sie einen forstwirtschaftlichen Betrieb haben, dann dürfen Sie das. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)

 

Verfahrensfreie Vorhaben

 

1. Gebäude und Gebäudeteile

 

c) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100m² Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5m,

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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