Frage: ich bin im letzten Sommer in eine Neubau-Eigentumswohnung gezogen.
Bei der Übernahme der Wohnung wurden einige Mängel festgestellt und in ein Protokoll (bzw eine Mängelliste) aufgenommen.
Was leider erst im Nachgang festgestellt habe, ist, dass die Fensterrahmen (aus Kunststoff) während der Bauphase offenbar beschädigt wurden.
Dies macht sich so bemerkbar, dass die Rahmen bei entsprechendem Licht so aussehen, als ob sie verschmutzt seien.
Eine gründliche Reinigung von einer Fachfirma hat allerdings keine Besserung gebracht; ebenso nicht die Reinigung durch den Fensterbauer.
Der Bauträger hat nun die Versuche eingestellt, diesen Mangel zu beheben; kennt ihn aber dennoch an (auch wenn dieser Mangel erst im Nachgang festgestellt wurde).
Statt der Mängelbeseitigung hat der Bauträger mir nun Geld angeboten. Ich solle mir überlegen, wieviel ich für diesen Schaden verlangen würde.
Da ich absolut keine Ahnung habe, wieviel man für so etwas verlange kann, wende ich mich an Sie.
In meiner Wohnung sind alle Fensterrahmen davon betroffen. Es gibt
3 Bodentiefe Balkonfenster
2 Bodentiefe Balkon-Doppelfenster/ türen
1 Schlafzimmer Doppelfenster
2 Schlafzimmer-Oberlichter
1 Badezimme-Fenster
Können Sie mir sagen, wieviel ich dafür ansetzen sollte?
Antwort: Lassen Sie sich da bloß nicht über den Tisch ziehen und nennen sie bloß keinen Betrag.
Nehmen Sie sich einen Gutachter und einen Anwalt.
Nach §641 BGB können Sie in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten einbehalten, bis der Mangel beseitigt ist. Da kommt schnell ein schönes Sümmchen zusammen.
Lassen Sie einen Gutachter kommen. Der soll sich das anschauen und wird Ihnen schriftlich geben, wie der Mangel zu beseitigen ist und welche Kosten dafür anzusetzen sind. Das kann ich von hier aus nicht machen.