Frage: wir bewohnen eine Dachwohnung im 4.ten Obergeschoss.
Das Nachbarhaus ist auf der Giebelseite direkt an unser Haus angebaut, jedoch nur 2 stöckig, Flachdach.
Wir würden gerne auf dieser Giebelseite, 2 Stockwerke über dem Dach des Nachbarn einen Balkon anbringen.
Wenn wir die Genehmigung unseres Nachbarn, deren Grundstück wir dann "nutzen" würden, und auch der Nachbarn in unserem Haus bekommen könnten, wäre dann ein Balkon rein rechtlich machbar oder erlaubt es der Gesetzgeber gar nicht.
Es wäre schön wenn Sie mir antworten könnten.
Antwort: Nein, das geht nicht. Sie können nicht ein vorhandenes Nachbarhaus quasi überbauen.
Auch nicht, wenn der Nachbar damit einverstanden wäre, was ich mir aber ehrlich gesagt auch kaum vorstellen könnte.
Wie wäre es statt dessen denn mit einer Dachterrasse oder einer Gaube mit davorliegendem Balkon auf der Traufseite Ihres Daches?