Frage: 1958, ich war damal 16 Jahre alt, haben meine Eltern den Trockenboden als Wohnung umgebaut. Der vorhandene Raum blieb unverändert, keine Gauben oder Anbauten.Jetzt habe ich das Haus verkauft, kann aber keine Baugenehmigung finden. Da meine Eltern äußerst korrekt waren, denke ich, das eine Genehmigung nicht erforderlich war, Wohnraum war damal sehr knapp.
Kann ich jetzt noch Schwierigkeiten nach Verkauf des Hauses bekommen? Gibt es eine nachträgliche Genehmigung oder Abgeltung durch Bußgeld?
Antwort: Da Sie ja nicht mehr Eigentümer des Hauses sind, könnte Ihnen das ja eigentlich egal sein.
Ob der Ausbau heute genehmigungspflichtig wäre, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Schauen Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes nach, ob ein solcher unter die Rubrik verfahren- oder genehmigungsfreie Vorhaben fällt. Die LBOs finden Sie unter Downloads.
Die Ausgaben von 1958 werden Sie dort aber nicht finden. Ich würde mal davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Und selbst wenn nicht, hat es die letzten 52 Jahre auch keinen gestört. Also machen Sie sich keine Sorgen uns lassen die Sache auf sich beruhen.