Frage: Bauen von Nebengebäuden im Außenbereich (Niedersachsen)
Wir haben im Außenbereich einen Ersatzbau (Zweifamilienhaus) genehmigt bekommen und errichten diesen zur Zeit.
Welche Nebengebäude können errichtet werden?
Garagen wie groß?
Unterstellgebäude für Trecke und anderem Zubehör?
Pferdestall?
Antwort: Wenn Sie einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb haben, dann sind Sie beim Bauen im Außenbereich schon privilegiert. Siehe Baugesetzbuch (BauGB) unter
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
Inwieweit die von Ihnen geplanten Gebäude nur einen untergeordneten Teil Ihrer Betriebsfläche einnehmen, kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Klären Sie das doch bitte auf Ihrem Baurechtsamt.
BauGB und mehr finden Sie unter Downloads.