Neue Werkplaene nach Umplanung

Frage: Wir haben bereits unser EFH in BW (Kreis LB) mit Quergiebel (Hausbreite: 10,35m, davon Quergiebel 3,45m breit)geplant.
Aufgrund der Überlegung später eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen möchten wir den Quergiebel in ein Schleppdachgiebel ändern.
Bedarf es hierzu eines Statikers und neuer Werkpläne?

 

Antwort: Selbstverständlich! Was glaubt Ihr, was wir (die Planer) hier machen? Kinderfasching, damit alles eben rechtlich seine Ordnung hat? Hätte es in Ihrem Fall dann auch nicht mehr ohne Umplanung, nur mal ganz am Rande.

 

Natürlich müssen Sie neue Werkpläne fertigen lassen und natürlich muss auch die Statik überarbeitet werden, denn danach wird gebaut.

 

Und ebenso natürlich müssen Sie die Änderungen bezahlen. Sollte eigentlich, und da sind wir wieder am Anfang, selbstverständlich sein.

 

13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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