Notwendiges Treppenhaus Berlin

Frage: ich habe in Berlin ein kleines Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss. Ich möchte das Dachgeschoss und die darunterliegende 4.Etage zu einer Nutzungseinheit zusammenlegen indem das notwendige Treppenhaus in diesem Bereich mit in die Wohnung einbezogen wird und auf dem Treppenpodest zwischen 3. und 4. Etage eine neue Wohnungstür eingebaut wird die den zur Nutzungseinheit gehörenden Treppenhausteil vom öffentlichen Teil trennt. Diese Tür kann in Fluchtrichtung unverschliessbar gestaltet werden und die dazugehörige Trennwand kann auch eine Rauchabzugsöffnung erhalten die gemeinsam mit der Rauchabzugsvorrichtung an der obersten Stelle des Treppenhauses bedient werden kann. Die jeweils 2 ehemaligen Wohnungseingangstüren pro Etage, die das Treppenhaus von den anderen Räumen trennen, bleiben erhalten. Ist dies möglich, ist insbesondere die Bedingung dass eine notwendige Treppe in einem "eigenen, durchgehenden Treppenraum" liegen muss noch erfüllt?

 

Antwort: Subjektiv würde ich erstmal sagen, das müsste möglich sein.

 

Allerdings ist der Brandschutz ein nicht ohne Grund heikles Thema. Dafür gibt es, wie für andere Bereiche auch, Fachingenieure, mit denen wir Architekten zusammenarbeiten.

 

Ich möchte Sie daher bitten, sich an die Kollegen aus einem Brandschutzingenieurbüro zu wenden und/oder gleich auf dem Baurechtsamt nachzufragen, wie die die Sache sehen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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