Nutzung von Wohnhaus durch Verein

Frage: ich besitze ein kleines EFH im Zentrum eines Dorfes im Westerwald (Rhl.Pf.) und möchte dieses Haus jetzt einem Fotoclub e.V. als Treff und (Foto)Studio ohne kommerzielle Nutzung vermieten. D.h., die etwa 15 Mitglieder des Clubs möchten das bisher privat als Wohnhaus vermietete Haus für Fotoaufnahmen und Workshops nutzen.
Ist hier eine Nutzungsänderung zu beantragen bzw. welche Voraussetzungen muss ich als Vermieter schaffen?

 

Antwort: Prinzipiell ist eine solche Nutzung im Innenbereich durchaus zulässig, wenn die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

 

Zur Genehmigung steht in der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz in

 

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben

 

(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:

 

5. Nutzungsänderungen von


a) Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich liegen, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten,

b) anderen Anlagen und Einrichtungen, wenn deren Errichtung oder Änderung für die neue Nutzung genehmigungsfrei wäre,

 

Da für die neue Nutzung aber andere Anforderungen gelten werden, z.B. was die Anzahl der Stellplätze betrifft, werden Sie um eine Genehmigung nicht herumkommen. Es wäre müßig, von hier über die konkreten Maßnahmen zu spekulieren, ohne die genaue Situation zu kennen.

 

Ich würde Ihnen daher raten, sich an Ihr Baurechtsamt zu wenden. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

 

Die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer und mehr finden Sie unter Downloads.

14. Apr 2008   | Email | Nach oben
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