Frage: wir haben vor 10 Jahren ein Gebäude erbaut und haben eine Baugenehmigung für Lager- und Aufenthaltsräume bekommen.Jedoch hatten wir heftigen Streit mit dem Nachbarn sowie mehrere Baueinstellungen.Unser Nachbar hatte die Befürchtung,dass wir nach Jahren die Lagerräume als Wohntaum umbauen wollen.Zum Schluss ging der ganze Streit bis zum Regierungspräsidium, jedoch bekamen wir Recht und durften weiter bauen.Jetzt wollen wir die Lagerräume tatsächlich zur Wohnung umbauen.Ein Bekannter von uns ist Architekt(jedoch im Ruhestand) und hat einen Nutzungsänderungsplan eingereicht.Auf dem Nutzungsänderungsplan steht Paragraph 50 verfahrensfreie Genehmigung.Kann der Nachbar uns trotzdem wieder Steine in den Weg legen?Wir wollen eigentlich nur ein paar Wände setzen und eine Heizung einbauen lassen.Fenster sind schon alle vorhanden.Sicherheitsbalber wollten wir uns eine zweite Meinung einholen,da wir keine Lust haben wieder großen Ärger mit dem Nachbar zu bekommen.
Viele´n dank im Voraus.
Antwort: Wenn in Ihrem Bundesland dieses Vorhaben genehmigungsfrei ist und es auch den Vorgaben des Bebauungsplans nicht widerspricht, was Ihr Bekannter ja bestimmt eruiert hat, dann dürfte es da auch keine Probleme geben.
Ob der Kollege schon im Ruhestand ist, spielt keine Rolle, er ist ja immer noch planvorlageberechtigt.
Wenn Ihr Vorhaben nicht gegen irgendwelche Vorschriften verstößt, kann Ihr Nachbar da gar nichts machen.