Frage: Wir haben in einem Fachwerhaus Wände entfernd und die Balken freigelegt um einen Kaminofen aufzustellen. Leider ist ein Teil des Ofenrohres im oberen Bereich nur knapp 30cm vom Balkenwerk entfernt, so dass der Schornsteinfeger uns zur Auflage gemacht hat, einen Teil dies offenen Balkenwerks (40x40cm) mit Promat wieder zu schließen. Gibt es andere Möglichkeiten des Brandschutzes in diesem Bereich? Oder wie kann man das optisch dennoch ansehentlich gestalten?
Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, also beantworte ich die Frage mal auf Basis der Vorschriften von Baden-Württemberg und möchte Sie bitten, dies dann mit denen Ihres Bundeslandes zu vergleichen.
In der Feuerungsverordnung (FeuVO) steht unter
§ 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen sowie zu Fenstern
(1) Schornsteine müssen
1. von Holzbalken und von Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 2cm,
2. von sonstigen Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 5cm einhalten. Dies gilt nicht für Schornsteine, die nur mit geringer Fläche an Bauteile, wie Fußleisten und Dachlatten, angrenzen.
Zwischenräume zwischen der Außenfläche von Schornsteinen und angrenzenden Bauteilen müssen mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt sein.
(2) Abgasleitungen. die nicht in Schächte eingebaut sind, müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 20 cm haben. Es genügt ein Abstand von mindestens 5 cm, wenn die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind oder wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160°C betragen kann.
(3) Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 25cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10cm zu fest aufgeklebten Tapeten, oder wenn die Verbindungsstücke mindestens 2cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.
(4) Abgasleitungen sowie Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen,
1. in einem Abstand von mindestens 20cm mit einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen oder
2. in einem Umkreis von mindestens 20cm mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.
Abweichend von Satz 1 genügt ein Abstand von 5cm wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160°C betragen kann oder Gasfeuerstätten eine Strömungssicherung haben.
(5) Abgasleitungen an Gebäuden müssen von Fenstern einen Abstand von mindestens 20cm haben.
(6) Geringere Abstände als nach den Absätzen 1 bis 4 sind zulässig, wenn sichergestellt ist, daß an den Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten können
Unter (2) sehen Sie, dass in BW für Ihren Fall ein Abstand von 20cm ausreichen würde.
Sie sehen aber auch, dass dieser Mindestabstand deutllich geringer wird, wenn die Abgasleitung min. 2cm mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt ist. Das wird in Ihrem Bundesland nicht anders sein.
Sie müssen also nicht zwingend die Balkendecke mit Promat verkleiden, sondern können auch das Ofenrohr ummanteln, um dem Brandschutz Genüge zu tun. Sprechen Sie doch mal Ihren Schornsteinfeger darauf an. Der kann Ihnen dann auch entsprechende Produkte empfehlen.