Pergola in NRW

Frage: Guten Tag, ich wohne im Außenbereich und wollte eine Terrassenüberdachung aufstellen. Das wurde mir jedoch vom Bauamt versagt. Daher baute ich diese Grundgestell ohne Dach trotzdem auf und begrünte diese mit einigen Kletterpflanzen. Darauf bekam ich eine Bauanzeige mit 3000€ Strafgeld. Da die Pergola groß ist, ca. 5x12m, möchte ich diese genehmigen lassen. Kann die Stadt Erkelenz dieses grundsätzlich ablehnen (man sagte mir wegen Versiegelung der Oberfläche und der Befürchtung einer Splittersiedlung würde es nicht genehmigungsfähig sein). Die Terrasse ist seit 40Jahren gepflastert. Daher ist meiner Meinung nach eine Versiegelung als Grund nicht in Ordnung.. Könnte einen Tipp gebrauchen.

 

Antwort: Für eine Pergola brauchen Sie in NRW keine Baugenehmigung.

 

Das finden Sie in der Landesbauordnung (LBO) NRW unter

 

§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben

 

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

 

Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung

 

28. bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen, Pergolen,

29. bauliche Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Sport- und Spielflächen dienen, wie Tore für Ballspiele, Schaukeln und Klettergerüste, ausgenommen Tribünen,

30. Wasserbecken bis zu 100m³ Fassungsvermögen außer im Außenbereich,

31. Landungsstege,

32. Sprungschanzen und Sprungtürme bis zu 10,0m Höhe,

 

Bei einer Pergola, die ja kein Dach hat, von einer unzulässigen Versiegelung der Oberfläche zu sprechen, halte ich für hanebüchen. Ebenso unangemessen ist meiner Meinung nach das Argument, das Entstehen einer Splittersiedlung verhindern zu müssen.

 

Ich denke, die Herrschaften auf dem Amt fühlen sich dadurch, dass Sie das Gestell trotz der vorherigen Ablehnung aufgebaut haben, nur eben ohne Dach, auf den Schlips getreten. Jetzt suchen sie sich eben andere Gründe für eine Retourkutsche. Dies ist natürlich ebenso kindisch wie ärgerlich.

 

Trotzdem würde ich Ihnen raten, zu versuchen, sich mit dem Amt irgendwie gütlich zu einigen, bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einlassen.

20. Jul 2008   | Email | Nach oben
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